Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt die schnellst- und größtmögliche Übertragung der Personalhoheit an den Eigenbetrieb »Theater Augsburg« und damit den längst notwendigen Vollzug der Satzung, wie er auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof empfohlen wird, bzw. im Sinne der Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg vom 08.04.1998.
Der Eigenbetrieb Theater Augsburg wurde zum 01. Januar 1999 gegründet und ging aus dem Regiebetrieb »Städtische Bühnen Augsburg« hervor. Wegweisend für diese Entscheidung waren Betrachtungen über die Zukunft des Theaterstandortes Augsburg, die in den »Thesen zur zukünftigen Arbeit und zur Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg« vom 08.04.1998 zusammengefasst vorliegen. Danach steht als grundsätzliche Zielsetzung, dass das Theater Augsburg auch als »größte, aufwendigste und anspruchsvollste Kultureinrichtung der Stadt integraler Bestandteil ihres kulturellen Lebens«1 sein und auch weiterhin zu den ersten Bühnen des Freistaates Bayern gehören soll. Im Thesenpapier wird auf der Seite 4 festgestellt, dass die Bühne als städtischer Regiebetrieb zu unbeweglich geworden sei, um auf künstlerische Herausfor-derungen und haushaltsrechtliche Zwänge noch angemessen reagieren zu können. Es sei daher notwendig, »Effizienz und Flexibilität der Theaterarbeit zu steigern. Dies erfordert eine weitgehende Verselbständigung des Theaterbetriebes mit verstärkter Eigenverantwortung in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht«2.
In den personalwirtschaftlichen Betrachtungen wird davon ausgegangen, dass es wohl am besten im Vermögen des Theaters selbst liege, die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter direkt zu beurteilen und positiv zu beeinflussen. »Deshalb ist eine weitgehende Übertragung der Personalhoheit auf die Bühnen wünschenswert.«3 Im Ergebnis eines zweistufigen Verfahrens soll das Theater über Stellenplan, Einstufung, Einstellung und Entlassung aller seiner Mitarbeiter rasch und unbürokratisch selbst entscheiden. Die erste Stufe wird mit der Gründung des Eigenbetriebes in dessen Satzung verankert. »Über Zeitpunkt und Umfang weiterer Schritte auf dem Weg zur vollständigen Personalhoheit der Bühnen soll entschieden werden, wenn ausreichende Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Zwischenlösung vorliegen.«4
Der Eigenbetrieb besteht nunmehr 13 Jahre. Die vorgesehenen weiteren Schritte bzw. Entscheidungen stehen bislang aus.
Die Weitsicht der ursprünglichen Zielsetzung des Thesenpapiers wird in jüngerer Vergangenheit gleich zweifach durch Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes untermauert. In einer Querschnittsuntersuchung aller bayerischen staatlichen und kommunalen Theater heißt es: S.1/2 »Der ORH empfiehlt daher, die Stellenbindung aufzugeben und die Bewirtschaftungsbefugnis der Personalaufwendungen den Theatern vollständig zu übertragen.«5
In seinem »Bericht über die Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen beim Theater Augsburg« vom 01.08.2008 schreibt der ORH zu eben derselben Thematik: »Die Entwicklungen erfordern zunehmend eine flexible Personalstruktur, die im Rahmen von starren Stellenplänen nicht gewährleistet werden kann.« Bei seinen Untersuchungen hat der ORH festgestellt, dass deshalb an anderen Theatern die früher weitgehend starren Strukturen und Zuordnungen insbesondere im technischen Bereich zunehmend beseitigt und durch flexible Einsatzformen und Teamlösungen ersetzt werden.6 Im Weiteren wird auf die Möglichkeit verwiesen, nach der Novellierung des NV-Bühne auch zunehmend Mitarbeiter aus den technischen Bereichen auf der Grundlage dieses Tarifvertrages zu beschäftigen.
Die weitergehende Verselbständigung des Eigenbetriebes »Theater Augsburg« schafft so auch Möglichkeiten, wirtschaftliche Verfahrensweisen zu vergleichen und Leistungsstrukturen zu verbessern bzw. zu optimieren. Dies muss nicht zu einer neuen Diskussion über eine etwaig andere Rechtsform führen. Wirtschaftliche Verfahren lassen sich in allen Rechtsformen, so auch im Eigenbetrieb installieren, wenn den Verantwortlichen das Recht und die Möglichkeit eingeräumt wird, solche Prozesse zu definieren und zielführend umzusetzen.
Welcher Nachholbedarf besteht, zeigt sich an folgenden Beispielen. Bereits im WIBERA-Gutachten »Städtische Bühnen Augsburg – Theaterbetriebliche Untersuchungen« vom 07.11.1994 wird gefordert, dass die Vereinbarung über die 40-Stunden-Woche mit Freizeitausgleich gekündigt werden muss.7 Auch wird im Gutachten bereits zu diesem Zeitpunkt – wie später auch durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof – empfohlen, die Möglichkeiten aus dem BTT-Tarifvertrag und dem NV-Solo8 für Dienstvertragsabschlüsse zu nutzen.9 Auch in der Optimierung der Dienstplangestaltung sieht die WIBERA Ansatzpunkte zur Verbesserung der Leistungsstrukturen.10
Dies sind Punkte, deren Umsetzung noch heute auf sich warten lässt, die jedoch bis heute an Aktualität nichts verloren haben. Auch die Ausgestaltung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch entsprechend notwendige Betriebsvereinbarungen (z.B. Dienstvereinbarung Arbeitszeit) konnte bis heute mangels Abschluss einer gesamtstädtischen Vereinbarung für das Theater nicht erfolgen.
Hier zeigt sich insbesondere, dass der außerordentlich komplexe Theaterbetrieb Handlungsmöglichkeiten benötigt. Dem sich ständig aus dem Produktionsprozess des Theaters heraus quantitativ ändernden Arbeitsanfall steht bisher eine starre Dienstplanung nach dem Grundwerk des TVöD gegenüber. Aus Sicht des Theaters ist es hier dringend notwendig, dass die Kurve der bezahlten Arbeitszeit durch flexible Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitkonto) der Kurve der erbrachten Arbeitsleistung möglichst deckungsgleich nahe kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Prof. Dr. Rolf Harzmann, 2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender
1Thesen zur zukünftigen Arbeit und zur Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg, Fassung vom 08.04.1998, S.1,
2ebenda, S.4, 3ebenda, S.5, 4ebenda, S.5
5Bayerischer Oberster Rechnungshof, Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen über die Strukturen, Leistungen und Kosten bei staatlichen und nichtstaatlichen Theatern in Bayern, XIII – 50003 – 73, München, 27.03.2006, S.26
6Bayerischer Oberster Rechnungshof, Bericht über die Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen beim Theater Augsburg, X-900-8-30-4, München, 01.08.2008, S.20
7vgl.WIBERA-Wirtschaftsberatung AG, Gutachten, Städtischen Bühnen Augsburg – Theaterbetriebliche Untersuchungen, 07.11.1994, S.Z4 und S.62
8jetzt NV-Bühne 9WIBERA, a.a.O., S.63, 10ebenda, S.Z7