15.11.2011 Personalhoheit im Eigenbetrieb »Theater Augsburg«

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt die schnellst- und größtmögliche Übertragung der Personalhoheit an den Eigenbetrieb »Theater Augsburg« und damit den längst notwendigen Vollzug der Satzung, wie er auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof empfohlen wird, bzw. im Sinne der Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg vom 08.04.1998.

Der Eigenbetrieb Theater Augsburg wurde zum 01. Januar 1999 gegründet und ging aus dem Regiebetrieb »Städtische Bühnen Augsburg« hervor. Wegweisend für diese Entscheidung waren Betrachtungen über die Zukunft des Theaterstandortes Augsburg, die in den »Thesen zur zukünftigen Arbeit und zur Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg« vom 08.04.1998 zusammengefasst vorliegen. Danach steht als grundsätzliche Zielsetzung, dass das Theater Augsburg auch als »größte, aufwendigste und anspruchsvollste Kultureinrichtung der Stadt integraler Bestandteil ihres kulturellen Lebens«1 sein und auch weiterhin zu den ersten Bühnen des Freistaates Bayern gehören soll. Im Thesenpapier wird auf der Seite 4 festgestellt, dass die Bühne als städtischer Regiebetrieb zu unbeweglich geworden sei, um auf künstlerische Herausfor-derungen und haushaltsrechtliche Zwänge noch angemessen reagieren zu können. Es sei daher notwendig, »Effizienz und Flexibilität der Theaterarbeit zu steigern. Dies erfordert eine weitgehende Verselbständigung des Theaterbetriebes mit verstärkter Eigenverantwortung in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht«2.

In den personalwirtschaftlichen Betrachtungen wird davon ausgegangen, dass es wohl am besten im Vermögen des Theaters selbst liege, die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter direkt zu beurteilen und positiv zu beeinflussen. »Deshalb ist eine weitgehende Übertragung der Personalhoheit auf die Bühnen wünschenswert.«Im Ergebnis eines zweistufigen Verfahrens soll das Theater über Stellenplan, Einstufung, Einstellung und Entlassung aller seiner Mitarbeiter rasch und unbürokratisch selbst entscheiden. Die erste Stufe wird mit der Gründung des Eigenbetriebes in dessen Satzung verankert. »Über Zeitpunkt und Umfang weiterer Schritte auf dem Weg zur vollständigen Personalhoheit der Bühnen soll entschieden werden, wenn ausreichende Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Zwischenlösung vorliegen.«4

Der Eigenbetrieb besteht nunmehr 13 Jahre. Die vorgesehenen weiteren Schritte bzw. Entscheidungen stehen bislang aus.

Die Weitsicht der ursprünglichen Zielsetzung des Thesenpapiers wird in jüngerer Vergangenheit gleich zweifach durch Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes untermauert. In einer Querschnittsuntersuchung aller bayerischen staatlichen und kommunalen Theater heißt es: S.1/2 »Der ORH empfiehlt daher, die Stellenbindung aufzugeben und die Bewirtschaftungsbefugnis der Personalaufwendungen den Theatern vollständig zu übertragen.«5

In seinem »Bericht über die Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen beim Theater Augsburg« vom 01.08.2008 schreibt der ORH zu eben derselben Thematik: »Die Entwicklungen erfordern zunehmend eine flexible Personalstruktur, die im Rahmen von starren Stellenplänen nicht gewährleistet werden kann.« Bei seinen Untersuchungen hat der ORH festgestellt, dass deshalb an anderen Theatern die früher weitgehend starren Strukturen und Zuordnungen insbesondere im technischen Bereich zunehmend beseitigt und durch flexible Einsatzformen und Teamlösungen ersetzt werden.Im Weiteren wird auf die Möglichkeit verwiesen, nach der Novellierung des NV-Bühne auch zunehmend Mitarbeiter aus den technischen Bereichen auf der Grundlage dieses Tarifvertrages zu beschäftigen.

Die weitergehende Verselbständigung des Eigenbetriebes »Theater Augsburg« schafft so auch Möglichkeiten, wirtschaftliche Verfahrensweisen zu vergleichen und Leistungsstrukturen zu verbessern bzw. zu optimieren. Dies muss nicht zu einer neuen Diskussion über eine etwaig andere Rechtsform führen. Wirtschaftliche Verfahren lassen sich in allen Rechtsformen, so auch im Eigenbetrieb installieren, wenn den Verantwortlichen das Recht und die Möglichkeit eingeräumt wird, solche Prozesse zu definieren und zielführend umzusetzen.

Welcher Nachholbedarf besteht, zeigt sich an folgenden Beispielen. Bereits im WIBERA-Gutachten »Städtische Bühnen Augsburg – Theaterbetriebliche Untersuchungen« vom 07.11.1994 wird gefordert, dass die Vereinbarung über die 40-Stunden-Woche mit Freizeitausgleich gekündigt werden muss.7 Auch wird im Gutachten bereits zu diesem Zeitpunkt – wie später auch durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof – empfohlen, die Möglichkeiten aus dem BTT-Tarifvertrag und dem NV-Solo8 für Dienstvertragsabschlüsse zu nutzen.9 Auch in der Optimierung der Dienstplangestaltung sieht die WIBERA Ansatzpunkte zur Verbesserung der Leistungsstrukturen.10

Dies sind Punkte, deren Umsetzung noch heute auf sich warten lässt, die jedoch bis heute an Aktualität nichts verloren haben. Auch die Ausgestaltung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch entsprechend notwendige Betriebsvereinbarungen (z.B. Dienstvereinbarung Arbeitszeit) konnte bis heute mangels Abschluss einer gesamtstädtischen Vereinbarung für das Theater nicht erfolgen.

Hier zeigt sich insbesondere, dass der außerordentlich komplexe Theaterbetrieb Handlungsmöglichkeiten benötigt. Dem sich ständig aus dem Produktionsprozess des Theaters heraus quantitativ ändernden Arbeitsanfall steht bisher eine starre Dienstplanung nach dem Grundwerk des TVöD gegenüber. Aus Sicht des Theaters ist es hier dringend notwendig, dass die Kurve der bezahlten Arbeitszeit durch flexible Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitkonto) der Kurve der erbrachten Arbeitsleistung möglichst deckungsgleich nahe kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Prof. Dr. Rolf Harzmann,  2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender

1Thesen zur zukünftigen Arbeit und zur Strukturreform der Städtischen Bühnen Augsburg, Fassung vom 08.04.1998, S.1,
2ebenda, S.4, 3ebenda, S.5, 4ebenda, S.5
5Bayerischer Oberster Rechnungshof, Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen über die Strukturen, Leistungen und Kosten bei staatlichen und nichtstaatlichen Theatern in Bayern, XIII – 50003 – 73, München, 27.03.2006, S.26
6Bayerischer Oberster Rechnungshof, Bericht über die Ergebnisse der örtlichen Untersuchungen beim Theater Augsburg, X-900-8-30-4, München, 01.08.2008, S.20
7vgl.WIBERA-Wirtschaftsberatung AG, Gutachten, Städtischen Bühnen Augsburg – Theaterbetriebliche Untersuchungen, 07.11.1994, S.Z4 und S.62
8jetzt NV-Bühne 9WIBERA, a.a.O., S.63, 10ebenda, S.Z7

25.10.2011 Zusammenlegung von KFZ-Werkstätten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Verwaltung der Stadt Augsburg mit ihren angeschlossenen Werkstätten und Dienstleistungsunternehmen verfügt über einen umfangreichen und vielfältigen Fuhrpark. Diese Fahrzeuge müssen regelmäßig gewartet und gepflegt werden.

Reparaturen – gerade bei Spezialaufbauten – können nicht, oder nur kostenintensiv, in Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Dazu halten die einzelnen städtischen Betriebe eigenen Werkstätten vor.

Die Modell- und Herstellerpalette ist jedoch vielfältig. Jede Werkstätte muss für sich spezielle Werkzeuge der einzelnen Hersteller anschaffen und dementsprechend auch eigenes Personal zu den jeweiligen Schulungen schicken.

Es kommt also zu Mehrfachanschaffungen und Überschneidungen, die vermeidbare hohe Kosten produzieren und die Personal und teure Gewerbe-Immobilien binden.

Die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt deshalb über die Verwaltung zu prüfen, in wieweit kurz- und mittelfristig eine Zusammenlegung bzw. Reduzierung der insgesamt 8 städtischen KFZ-Werkstätten möglich ist.

Damit kann eine Verkürzung der Wege, eine Straffung der Abläufe, höhere Auslastung, günstigere Konditionen und somit eine Gesamtreduzierung der Kosten erreicht werden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Notwendigkeit einer Modellstraffung des Fuhrparks bei Neuanschaffungen verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Dr. Rudolf Holzapfel, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzender

19.10.2011 Schaffung einer Parkfläche im »Sanierungsgebiet Hochzoll« längs der Friedberger Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Stadtteilsanierung in Hochzoll ist gut angelaufen. Es zeigt sich überraschend große wirtschaftliche Dynamik im Bereich des Peterhofplatzes, zurückzuführen auf die Klinik, das neu errichtete Ihle-Café und die sehr gut besuchte Kombination aus Restaurant und Eiscafé »Dolce vita«.

Gleichzeit und auch logisch befährt eine Buslinie einfahrend die Grüntenstraße und ausfahrend die Karwendelstraße dieses Geviert. Durch diese sich jezt verfestigten Buslinienführung sind ca. 10 Stellplätze für Kfz weggefallen – ja nach Zählung in der Karwendel- oder Grüntenstraße die nun beide busbefahren sind. Dringend würde für diese weggefallenen Stellplätze Ersatz benötigt, um die Entwicklungs-Dynamik rund um das kleinteilige Wirtschaftszentrum Peterhofstraße aufrecht zu erhalten.

In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein ungenutztes Anwesen, dessen Grundfläche als Parkplatz entwickelt werden könnte, eventuell beschattet mit Bäumen um den Charakter angrenzender Flächen aufzunehmen und um der Gartenstadt Hochzoll gerecht zu werden. Zum Zweiten wäre diese Parkfläche interessant, weil sie sehr nahe zu der Entwicklungsfläche Friedbergerstraße/Salzmannstraße liegt, die derzeit vom Liegenschaftsamt auf Immoscout24 ausgeschrieben ist. Und ferner wäre die Parkfläche für den Verkehr rund um das große Jugendheim der katholischen Kirche an der Karwendelstraße entlastend.

Das Gelände ist derzeit mit einem schon sehr lange leerstehenden Gebäude bebaut und steht immer wieder einmal dem Markt zur Verfügung, ohne dass es bisher zu irgendwelchen Abschlüssen gekommen wäre. Im Moment ist das Gelände vom Sanierungsplan »Hochzoll« erfasst, so dass jetzt die richtige Gelegenheit wäre, zu handeln.

Die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt deshalb die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, wie Parkraum für öffentliche Parkplätze im genannten Bereich geschaffen werden kann und deren Herstellung, gegebenenfalls aus Mitteln der Parkraumrücklage.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Dr. Werner Lorbeer Stadtrat PRO AUGSBURG

15.09.2011 Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach der Pensionierung von Herrn XXXXX  ist die Stelle des Leiters der Rechnungsprüfung wieder zu besetzen.

Der Amtsleiter der Rechnungsprüfung sollte folgenden Anforderungen genügen:

- abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder Verwaltungsakademie- bzw. Finanzakademie-Abschluss
- Erfahrung in der Betriebsprüfung und Rechnungsprüfung
- Teamführungserfahrung

Die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt, die Stelle als A15 Stelle verwaltungsintern auszuschreiben. Dem Interesse der Sache ist es sicher dienlich, auch über eine externe Ausschreibung nachzudenken, falls sich unter den innerstädtischen Bewerbungen kein idealer Bewerber oder Bewerberin ergibt.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Dr. Werner Lorbeer, Stadtrat PRO AUGSBURG

14.09.2011 Nachtbus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Nachtbus, der vor 10 Jahren als Innovation politisch gewollt war, erfreut sich großer Zustimmung. Die Kostendarstellung erfolgt aber immer noch im Etat des Wirtschaftsreferats.

Geht man davon aus, dass es eine Aufgabe des Wirtschaftsreferats war, eine Strukturfördermaßnahme anzuschieben, dann ist diese Haushaltsposition verständlich. Allerdings ist es sicher keine Dauermaßnahme, die das Wirtschaftsreferat auf Dauer finanzieren sollte.

Die Fraktion PRO AUGSBURG beantragt deshalb, den Nachtbus in den Nahverkehrsplan einzugliedern und als normale Beförderungsaufgabe den Stadtwerke-Verkehrsbetrieben zu übertragen. Sie sollten befugt sein, für diese Beförderungsaufgabe einen speziellen Tarif festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG
Dr. Werner Lorbeer, Stadtrat PRO AUGSBURG