die medizinische Grund- und Regelversorgung ist eine kommunale Aufgabe. Mit Übergang des Klinikums in Trägerschaft des Freistaates Bayern als zukünftiges Uniklinikum besteht kein kommunales Krankenhaus zur Grund-und Regelversorgung der Augsburger Bevölkerung mehr.

Das Klinikum wird künftig universitäre Aufgaben in Forschung und Lehre vornehmen. Es ist nicht Aufgabe einer Uniklinik, die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Stadt hat zwar bei der Staatsregierung die Grundversorgung durch das Klinikum beantragt, jedoch kann dies nicht ausreichend sichergestellt werden. Somit besteht der Bedarf, eine solche Grundversorgung in der Trägerschaft der Stadt Augsburg zu sichern.

In anderen bayerischen Universitätsstädten sind neben den Unikliniken folgende städtische bzw. kirchliche Träger für die Grund-und Regelversorgung zuständig:

  • In München: Städtisches Klinikum mit insgesamt 5 Kliniken plus Poliklinik der Uni.
  • In Würzburg: die Missionsärztliche Klinik einschließlich Juliusspital und Rot-Kreuz- Klinik.
  • In Regensburg: Caritas St. Josef und Barmherzige Brüder.

Dies sind jeweils Kliniken mit hauptamtlichen Abteilungen der wesentlichen Fächer wie Innere Medizin und Chirurgie.

Die Notwendigkeit in Augsburg für ein Haus der Grundversorgung zeigt sich u.a. auch schon daran, dass die Wartezeiten der Ambulanzen am Klinikum ein nicht mehr vertretbares Ausmaß angenommen haben und dort teilweise akute Bettennot besteht.

Die Einrichtung einer zusätzlichen KV-Praxis dort hat bisher zu keiner nennenswerten Entlastung geführt. Es ist nicht verantwortbar, dass eine Großstadt wie Augsburg mit nahezu 300000 Einwohnern ohne durchgehende klinische ambulante und stationäre Grundversorgung bleibt.
Aus unserer Sicht bestehen mehrere Möglichkeiten, dies zeitnah zu realisieren:

  1. Das Krankenhaus Haunstetten, das ja früher schon der medizinischen Grundversorgung gedient hat, wieder als solches zu implementieren. Nachteil hier wäre allerdings die periphere Lage.
  2. An einem der bestehenden Belegkrankenhäuser wie beim Diako oder Vinzentinum hauptamtliche Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin zu installieren. Beide Häuser weisen eine gute Innenstadtlage auf und halten die entsprechenden Infrastrukturen vor.
  3. Ein eigenständiges städtisches Krankenhaus zu errichten. Dies wäre allerdings sehr zeit- und kostenaufwendig

Bei den Möglichkeiten eins und zwei würde voraussichtlich auch keine Kollision mit dem Betten-bedarfsplan auftreten.

Die PRO-AUGSBURG Fraktion stellt deshalb folgen den Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen und zu prüfen, wie und wo ein kommunales Krankenhaus zur Grund- und Regelversorgung für die Augsburger Bevölkerung errichtet werden kann.
Das Ergebnis der Untersuchung und Prüfung wird dann zeitnah im Stadtrat vorgestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Rudolf Holzapfel
Fraktionsvorsitzender PRO AUGSBURG


Thomas Lis
Stellvertr. Fraktionsvorsitzende PRO AUGSBURG


Beate Schabert-Zeidler
Stadträtin PRO AUGSBURG


Claudia Eberle
Stadträtin CSM

Vollständigen Antrag hier als PDF herunterladen:

2017 09 08 Kommunales Krankenhaus.