PRO AUGSBURG regt an die Schwaben-Metropole als bayerischen Standort für die medizinische Zukunft zu etablieren |

Bayern ist weithin bekannt als Standort für Innovationen und Fortschritt – bislang gibt es hier allerdings eine Einschränkung. Denn bei Telemedizin, die als tragender Pfeiler der medizinischen Versorgung in der Zukunft gehandelt wird, haben andere die Nase vorn. Das soll sich jetzt ändern – PRO AUGSBURG möchte die schwäbische Metropole als Modellstadt für die Telemedizin in Bayern positionieren.

Daher bittet die Fraktion PRO AUGSBURG den Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl zu prüfen, inwieweit sich Augsburg als Modellstadt für Telemedizin in Bayern eignet und dementsprechend die Weichen für ein zukunftsweisendes Pilotprojekt zu stellen.

Bslang schreibt die Gesetzgebung einen direkten Arzt-Patientenkontakt bei der Behandlung von Erkrankungen vor. In Zeiten zunehmender Beanspruchung der Ärzte, Kliniken und Ambulanzen und gleichzeitig sinkender Zahl niedergelassener Ärzte, wird es immer schwieriger, zeitnah eine ärztliche Versorgung zu erreichen. Wartezeiten, etwa bei Kinderärzten oder anderen Fachärzten, aber auch Allgemeinärzten, von Wochen oder Monaten sind keine Seltenheit mehr, sondern die Regel. Dadurch steigt die Beanspruchung vor allem der Klinikambulanzen, insbesondere auch im Klinikum Augsburg, immer mehr.

Dabei sind viele Erkrankungen oder Verletzungen nicht so schwer oder dringlich, dass sie notwendiger Weise sofort in einer Praxis oder klinschen Ambulanz behandelt werden müssten.

In anderen Ländern ist die Telemedizin bereits gut etabliert. Während im Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg seit 2015 eine Koordinierungsstelle für Modellversuche zu Telemedizin aktiv ist, besteht in Bayern bislang noch deutlicher Nachholbedarf.

Die Fraktion PRO AUGSBURG stellt deshalb folgenden Antrag:

Die Stadt Augsburg beantragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) eine Prüfung durchzuführen, ob Augsburg, auch im Hinblick auf die zukünftige Uniklinik, als Vorreiter der Telemedizin in Bayern in Frage kommt.

Entsprechende und notwendige Gesetzesänderungen müssten zeitnah in den entsprechenden Gremien auf den Weg gebracht werden. Der Aufbau nötiger Strukturen liegt dann in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung.

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