Sehr geehrte Damen und Herren,

die PRO AUGSBURG Fraktion hat heute nachfolgenden Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Darin bittet die Fraktion den OB sich dafür einzusetzen, dass Augsburg als Modellstadt für die Telemedizin in Bayern implementiert wird.

Wir bitten um redaktionelle Beachtung.

Für Fragen steht Ihnen unser Vorsitzender Dr. Holzapfel zur Verfügung.

Antrag:

„Augsburg als Modellstadt für die Telemedizin in Bayern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion PRO AUGSBURG bittet zu prüfen, ob sich Augsburg als Modellstadt zur Einführung der Telemedizin in Bayern eignet und dafür bewirbt.

Die bisherige Gesetzgebung schreibt einen direkten Arzt-Patientenkontakt bei der Behandlung von Erkrankungen vor. In Zeiten zunehmender Beanspruchung der Ärzte, Kliniken und Ambulanzen und gleichzeitig sinkender Zahl niedergelassener Ärzte wird es immer schwieriger, zeitnah eine ärztliche Versorgung zu erreichen. Wartezeiten, etwa bei Kinderärzten oder anderen Fachärzten, aber auch Allgemeinärzten, von Wochen oder Monaten sind keine Seltenheit mehr, sondern die Regel. Dadurch steigt die Beanspruchung vor allem der Klinikambulanzen, auch in Augsburg am Klinikum, immer mehr.

Dabei sind viele Erkrankungen oder Verletzungen nicht so schwer oder dringlich, dass sie notwendiger Weise sofort in einer Praxis oder Klinikambulanz behandelt werden müssen.

In anderen Ländern ist die Telemedizin bereits gut etabliert.

Baden-Württemberg hat nun als erstes Bundesland einen Modellversuch der Telemedizin gestartet.

In Bayern ist dies bisher noch nicht der Fall.

Die PRO AUGSBURG Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:

Die Stadt Augsburg beantragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern eine Prüfung durch zu führen, ob Augsburg, auch im Hinblick auf die zukünftige Uniklinik, als Vorreiter der Telemedizin in Bayern in Frage kommt.

Entsprechende und notwendige Gesetzesänderungen müssen dann dazu zeitnah in den entsprechenden Gremien auf den Weg gebracht werden.

Der Aufbau der Strukturen liegt dann in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung.“