Seit rund drei Monaten liegt der Stadt Augsburg das Angebot von Prof. Dr. Walter Ignaz vor, unter der Fuggerstraße ein modernes Parkhaus zu errichten. Bislang ist keine Entscheidung gefallen, ob das Tiefgaragenprojekt mit rund 670 Stellplätzen realisiert wird – die finale Entscheidung über den Bau liegt beim Stadtrat.
PRO AUGSBURG steht dem Garagenbau grundsätzlich positiv gegenüber, da sich viele Vorteile für die künftige gesamte innerstädtische Stadtentwicklung und vor allem eine zeitnahe Verwirklichung des Fugger Boulevard ergeben könnten.
Von Seiten der Stadtverwaltung gab es bisher aber noch keine offizielle Meinungsäußerung. Letztlich hat der Stadtrat darüber zu entscheiden, ob die Garage gebaut wird oder nicht.
Fraktionsvorsitzender Dr. Rudolf Holzapfel bezieht klar Stellung zum Projekt: „Es ist richtig, dass es im Bereich der Innenstadt zwar etliche Parkhäuser gibt, allerdings entsprechen diese unserer Meinung kaum den zukünftigen Anforderungen wie beispielsweise der Ausstattung oder Platzgröße. Entsprechend sollten mit dem Investor zeitnah Abstimmungsgespräche über eine eventuelle Realisierung des Vorhabens geführt und darüber erneut dem Stadtrat berichtet werden.“
„Es gibt sicherlich viele Argumente, die für oder gegen den Bau der Garage sprechen. Diese sollten im Stadtrat zeitnah diskutiert werden. Um nicht weiter Zeit zu verlieren, sollten außerdem bereits jetzt notwendige Schritte eingeleitet und Fragen zur Archäologie oder zu den künftigen Besitzverhältnissen geklärt werden“, schließt Dr. Holzapfel ab.
Die PRO AUGSBURG Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:
- Der Oberbürgermeister gibt im kommenden Stadtrat am 28. Juli 2018 einen Bericht über den aktuellen Stand der Gespräche mit Prof. Dr. hc. Walter bezüglich des Baus der von Herrn Walter geplanten Garage unter der Fuggerstraße.
- Ferner beauftrag der Stadtrat die Verwaltung, zeitnah eine Machbarkeitsstudie in enger Zusammenarbeit mit Prof. Walter zu erstellen, die sowohl das Für und Wider sowie den notwendigen Zeitrahmen zum Bau der Garage aufzeigt.
- Sollte hierzu ein neues vorläufiges Verkehrskonzept notwendig sein, ist dieses ebenfalls zu beauftragen.