Nach der überwältigenden Bürgerbeteiligung am Volksbegehren „Rettet die Bienen“ fordert PRO AUGSBURG Klärung inwieweit die Stadt Augsburg einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten kann
Das Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ ist das erfolgreichste, das es jemals in Bayern gegeben hat – auch in Augsburg haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für mehr Artenschutz im Freistaat eingesetzt. Aus diesem Grund möchte PRO AUGSBURG nun klären:
Welchen Beitrag kann die Stadt Augsburg zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Nutzung ihrer landwirtschaftlichen Flächen leisten.
Die Stadt Augsburg besitzt viele Grundstücke, die zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet oder im Erbbaurecht vergeben sind. Durch gewisse Vorgaben könnte der Erhalt der Artenvielfalt unterstützt werden.
„Wir sind der Meinung, dass auch die Stadt Augsburg einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Nutzung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beitragen könnte: Die Verträge müssten dafür zumutbare Regelungen zur Nutzung der Flächen enthalten“, leitet Stadtrat Thomas Lis ein.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von PRO AUGSBURG habe auch schon konkrete Vorschläge, mit welchen Inhalten die Verträge ergänzt werden könnten.
„Wir denken bei den Vorgaben im Pachtvertrag daran, dass beispielsweise ein angemessener Grünstreifen am Acker vorhanden sein muss. Eine weitere Möglichkeit wäre aber auch, dass eine Teilfläche mit ökologischer Landwirtschaft genutzt wird oder zumindest eine Teilfläche pestizidfrei bewirtschaftet wird“, so Thomas Lis weiter.
Die Fraktion von PRO AUGSBURG stellt deshalb folgenden Antrag:
Der zuständige Umweltreferent Reiner Erben und die zuständige Wirtschafts- und Liegenschaftsbürgermeisterin Eva Weber berichten jeweils in den zuständigen Ausschüssen darüber:
- Wie viele Flächen bzw. Hektar die Stadt Augsburg zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat?
- Wie hoch die daraus erzielten Pachteinnahmen sind
Ferner bitten wir um Prüfung, ob den Pächtern nicht bei eventuell reduziertem Pachtzins ein Pachtverhältnis angeboten wird,
- dass ein angemessener Grünsteifen am Acker vorhanden sein muss,
- eine Teilfläche mit ökologischer Landwirtschaft genutzt und
- die gesamte oder eine Teilfläche pestizidfrei bewirtschaftet wird.
Der Landschaftspflegeverband sollte idealerweise mit in das Verfahren eingebunden werden.