Die geplante Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer schadet dem Standort Augsburg
17 Millionen Mehreinnahmen für die Stadtkasse – eine Option, die so verlockend ist, dass sie der Stadtregierung und der zuständigen Referentin Eva Weber so attraktiv erscheinen, dass eine objektive Prüfung der Folgen einer Hebesatzerhöhung offensichtlich unterbleiben.
Augsburg hat als Standort auch in der gegenwärtigen guten allgemeinwirtschaftlichen Situation eine Positionierung, die im Städtevergleich über das Mittelfeld nicht hinaus kommt, wie diverse Untersuchungen belegen. Für eine bessere Beurteilung durch Existenzgründer, Investoren und Bauherren sind aber die Fixkosten, zu denen auch die kommunalen Hebesätze gehören, ein harter Standortfaktor. Hier entscheiden schon Differenzen von wenigen tausend Euro im Jahr, ob die Investition in Augsburg, Ingolstadt oder Gersthofen getätigt wird.
Da die Stadt Augsburg sich wirtschaftlich gesehen noch immer in einem Prozess der Konversion von einer traditionellen Industriestadt in ein Zentrum für Dienstleistung, moderne Technologien und Logistik befindet, würde die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B eine gravierende Zäsur in diese Entwicklung darstellen. Augsburg läge dann deutlich im Spitzenfeld der vergleichbaren Städte Bayerns und auch Deutschlands, obwohl diese teilweise erhebliche Standortvorteile gegenüber Augsburg haben.
Im Bereich der Gewerbesteuer ist auch die Positionierung der Gemeinden im unmittelbaren Umfeld von erheblicher Relevanz, da nur wenige Städte von der Größe Augsburgs über einen ähnlich engmaschigen und gut aufgestellten „Speckgürtel“ verfügen, der zwar von der städtischen Infrastruktur profitiert, aber eine egozentrische Politik bezüglich der Wirtschaft (und der Bildung von Wohnraum) verfügt.
Berücksichtigt man, das der überwiegende Anteil der Gewerbesteuerzahler Handwerker, Klein- und mittelständische Betriebe sind, so ist es mehr als verständlich, dass die Option einer Neuansiedlung wenige Meter außerhalb der Stadtgrenze bei einer vergleichbaren Infrastruktur und teilweise attraktiv vermarkteten Gewerbeflächen in den unmittelbaren Umlandgemeinden mit jedem Prozentpunkt in der Differenz der Hebesätze steigt – ein Faktor, der letztendlich sogar für in Augsburg ansässige Unternehmen eine Verlockung für einen Umzug in die Randgemeinden darstellt.
Sehr ähnlich gelagert ist die Situation bei einer Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B, der nicht nur den starken Anstieg der Mieten beschleunigt, sondern auch Investitionen in der Wohnungsbau ausbremst.
Eine starken Zuzug aus München, neue Mitbewerbern auf dem Wohnungsmarkt durch Migration und sich verknappende bebauungsfähigen Flächen in der Stadt haben bereits jetzt dazu geführt, das sozial nicht priviligierte Schichten der Bevölkerung sich mit einer problematischen Situation auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert sehen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind Erhöhungen der Stadtwerke für Energie und Wasser geplant, die bei einkommensschwachen Haushalten zu Problemen führen wird. Koppelt man dies mit einer Anhebung des Grundsteuerhebesatzes, der auf die Mieten umgelegt wird, ist die Notwendigkeit einer zeitnahen Anhebung des Wohngeldes für Bedürftige und die Ausweitung des Kreises der Berechtigten eine zwangsläufige Folge, die einen guten Teil der kommunalen Mehreinnahmen amortisieren wird.
Ebenfalls verringern wird sich die Bereitschaft, in Augsburg im Immobilienbereich zu investieren, sofern es sich nicht um hoch profitable Objekte handelt bzw. die Erwerber über eine Einkommen verfügen, das die Mehrkosten durch die Grundsteuer zu Peanuts degradiert.
Problematisch ist hierbei allerdings, dass im Stadtgebiet wenige Flächen für eine Bebauung mit hochwertigem Wohnraum zur Verfügung stehen und sich ein erheblicher Teil der wohlhabenden (und damit für das Steueraufkommen wichtigen) Personen aus Augsburg bereits jetzt im Umland angesiedelt hat und dort sein in Augsburg erwirtschaftetes Gel ausgibt – ein Trend, der durch die geplanten Schritte, ebenso wie beim Gewerbe, verstärkt werden wird.
Daher unser klares Statement: Keine Erhöhung von Gewerbesteuer und Grundsteuer B mit PRO AUGSBURG, denn dies schadet dem Standort und langfristig der gesamten Stadt!