Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Straßenausbausatzung in Augsburg schnellstmöglich im Tenor der neuen Landesgesetzgebung anzupassen. Konkret soll die Beteiligung der Anwohner an einer Straßensanierung so geändert werden, dass nicht mehr ausschließlich die direkten Anwohner belastet werden. Vielmehr soll eine pauschale regelmäßige, ggf. stadtteilbezogene, Anwohnergebühr erhoben werden, die dann den Finanzierungsteil der Anwohner ersetzt.
  2. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es mit der neuen Gesetzgebung einen Weg gibt, auch die Stadtwerke Augsburg zur Finanzierung mit heranzuziehen.

Begründung:
Die neue Gesetzgebung ermöglicht es bayernweit die Straßenausbausatzung so zu ändern, dass der Anteil der Bewohner an der Finanzierung von Straßensanierungen und -neubauten auf mehr Schultern zu verteilen. Damit werden Härtefälle vermieden und eine planbarere und geringere finanzielle Belastung einzelner vermieden. Die bisherige Regelung führte auch in Augsburg gerade in jüngster Vergangenheit zu Ungerechtigkeiten und dementsprechenden scharfen Diskussionen.
Die Dringlichkeit ergibt sich konkret aus zwei anstehenden Projekten, Siedlerweg/Hammerschmiede und Karwendelstraße/Hochzoll. Um bereits hier die Anwohnerlast gerechter zu verteilen, muss die Satzung schnellstmöglich geändert werden.