Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Begrenzung auf zwei oder drei Stadtratsmitglieder pro Reise in unsere Partnerstädte tragen wir ohne Wenn und Aber im Interesse der Begrenzung der Ausgaben mit. Was wir nicht akzeptieren werden, ist die „Entscheidung“ der Regierungsfraktionen, dass der auserkorene Personenkreis selbstredend aus ihren Fraktionen zu kommen hat. Bei den Fahrten 2016 nach Nagahama und Inverness sollen nämlich ausweislich einer Mail der CSU-Fraktion an das Referat OB ausschließlich Kollegen/eine Kolleginnen der CSU, SPD und der Grünen mit von der Partie sein.
Wir stellen also folgenden Antrag:
Bei Reisen in unsere Partnerstädte sammelt die Verwaltung die Interessensbekundung der Stadträte, egal welcher Fraktion und Gruppierung sie angehören. Die Entscheidung über die mitreisenden Stadtratsmitglieder fällt per öffentlichem Losverfahren bei einer Sitzung des Augsburger Stadtrats. Sollte ein per Los bestimmtes Stadtratsmitglied aus welchen Gründen auch immer die Reise nicht antreten wollen, wird die Ersatzperson ebenfalls per Losverfahren ermittelt. Dieses Verfahren wird bereits für die Reisen im Jahr 2016 umgesetzt. Ein Losverfahren, das auch im Schreiben der Verwaltung vom 29.02.16 an alle Fraktionen, unterzeichnet von Herrn Stadtdirektor Schwarz, vorgeschlagen wurde, bedeutet keinerlei Aufwand, vermeidet die allbekannten Rituale der Ablehnung und Bevorzugung und eröffnet allen Kolleginnen und Kollegen im Augsburger Stadtrat die gleichen Möglichkeiten. Es könnte sogar zum Ergebnis führen, dass auch Stadträtinnen und Stadträte zweiter Klasse – so werden wir von den Regierungsparteien ja zweifelsfrei gesehen – zumindest den Hauch einer Chance erhalten, bei einer offiziellen Fahrt der Stadt Augsburg zu einer Partnerstadt dabei sein zu können. Eine Weitergabe des Losglücks an einen anderen Kollegen wird ausgeschlossen. Sollte also jemand trotz der Gunst von Fortuna nicht mitreisen wollen oder nicht können, würde der Ersatzmann/die Ersatzfrau wiederum durch Losverfahren ermittelt.
Wenn CSU, SPD und Grüne die Beteiligung von Mitgliedern der „Oppositionsfraktionen“ auch weiterhin zu verhindern suchen, steht es ihnen jederzeit frei, dass sich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus deren Reihen als Interessent/-innen melden. Rein nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung ist in diesem Falle die Chance, dass das Los auf eine Person aus den Regierungsfraktionen fällt, ungleich höher. So bliebe die bestehende Hackordnung und damit das Interesse der Fraktionen von Grünen, SPD und CSU an der von ihnen gepflegten Ungleichbehandlung zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen vielleicht nicht zu 100 %, aber doch umfänglich gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Schabert-Zeidler
Dr. Rudolf Holzapfel
Thomas Lis