Die Leinenpflicht für Hunde ist ein regelmäßig wiederkehrendes Thema nicht nur in Augsburg. Politische Reaktionen wie des Umweltreferenten Erben (Grüne) kürzlich in der AZ beschränken sich auf „finetuning“ und Abwiegeln bzw. die Verlagerung der Problematik auf Verordnungen zum Naturschutz u. ä..
PRO AUGSBURG kritisiert diese halbherzige und in der Sache grundsätzlich ineffektive politische Abwiegelei und fordert die Erstellung einer zeitgemäßen Hundeverordnung für die Stadt Augsburg, wie sie in zahlreiche anderen Kommunen bereits existiert.

Hunde sind von ihrer Natur aus Raubtiere, die zwar einen erheblichen Teil ihres Gefährdungspotenzials im Laufe der Zeit mit dem Menschen verloren haben, aber in der Hand unerfahrener oder – schlimmer noch – unwilliger Halter sehr schnell wieder gefährlich werden können. Besitzer, die beim Anspringen fremder Personen oder dem Verbellen eines Kinderwagens mit den stereotypen Sprüchen „Der will doch nur spielen“ oder „Der tut doch nichts“ reagieren, verkennen maßgeblich, das kein Herrchen/Frauchen im Kopf seines Vierbeiners steckt und betroffenen Personen, eventuell schon auf Grund negativer Vorerfahrungen – letztendlich zumindest psychischer Schaden in Form von Angsterlebnissen zugefügt wird.

Zum Schutz von Bürgern, Umwelt und auch Hunden ist der Erlass einer kommunalen Hundeverordnung daher zwingend erforderlich. Da diese nur bei einer weitgehenden Akzeptanz seitens aller Betroffener umsetzbar ist, fordert PRO AUGSBURG einen breit angelegten Dialog zwischen Fachleuten, Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Hundehaltern und Stadtgesellschaft im Vorfeld der Erstellung.

Wichtige Punkte einer Hundeverordnung wären für PRO AUGSBURG:

Eindeutige Kennzeichnungspflicht für Hunde
Die bisher üblichen Hundemarken sind nicht mehr zeitgemäß und zudem werden sie oft nach dem Tod eines Tieres für andere – zum Zweck der Hundesteuerhinterziehung – weitergegeben. Üblich ist heute die Kennzeichnung der Tiere mit einem durch eine Spritze injizierten Microchip, dessen Nummer in EU-weit zugänglichen Registern wie z.B. Tasso eingetragen wird und eine einwandfreie Zuordnung des Tieres ermöglicht. Dies ist nicht nur im Verlustfall von Vorteil, sondern lässt auch z.B. bei Unfällen oder Beißattacken den Halter eindeutig ermitteln. Die Kennzeichnung mit Microchip sollte daher Voraussetzung für die Anmeldung des Hundes sein.

Versicherung
Durch das Fehlverhalten eines Hundes kann sehr schnell ein erheblicher Schaden angerichtet werden – sei es durch Bissverletzungen oder das erzwungene Bremsmanöver eines Fahrers, dem das Tier vor das Fahrzeug läuft. Mit Regressforderungen steht der Geschädigte dann oft vor erheblichen Problemen – bis hin zur Zahlungsunfähigkeit des Hundehalters. Dies kann durch eine relativ kostengünstige Haftpflichtversicherung für den Hund abgefangenwerden. Der Nachweis des Abschlusses sollte ebenfalls Vorraussetzung für die Anmeldung sein.

Sauberkeit
Das Mitführen eines Kotbeutels und einer geeigneten Leine durch den Besitzer sind erforderlich. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Leinenpflicht
Hunde sind im Gebiet der Stadt Augsburg generell an der Leine zu führen. Ausgenommen hiervon sind:

einige durch die Stadt in Abstimmung mit dem Naturschutz ausgewiesene Auslaufgebiete, wobei mindestens zwei davon für nicht folgende Hunde in geeigneter Weise umfriedet sein sollten.

Hunde, die gemeinsam mit ihrem Besitzer und den regelmäßig ausführenden Personen eine Prüfung bezüglich des Gehorsams und der Haltereignung abgelegt haben. Möglich wäre eine Anlehnung an die Begleithundeprüfung (BH), das Zertifikat einer Hundeschule oder die Anerkennung vergleichbarer Prüfungen (z.B. Blindenhund, Jagdhundprüfung etc.)

In naturräumlich wertvollen Gebieten, landwirtschaftlichen Flächen, stark frequentierten Erholungsgebieten und Zeiten einer besonderen Gefährdung des Wildtierbestandes (z. B. Satzzeiten der Rehkitze) besteht generelle Leinenpflicht.

Professionelle Hundeausführdienste
Für die Anmeldung eines Ausführdienstes sollte der Nachweis einer Sachkundeprüfung erforderlich sein. Zudem ist die Zahl der gleichzeitig auszuführenden Hunde auf 6 Tiere zu begrenzen, da ein größeres Rudel durch eine einzelne Person in Extremsituationen nicht zu kontrollieren ist und die Rudeldynamik das Risiko erheblich steigert.

Hundesteuer
Die Hundesteuer sollte um 5 € erhöht werden. Diese Mehreinnahmen werden zweckgebunden dem Tierheim Augsburg zur Verfügung gestellt.

Kontrolle der Hundeverordnung
Die Kontrolle erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst. Dieser nimmt stichprobenartig in Gebieten mit hoher Hundefrequenz (z.B. Bereich am Stempflesee) Kontrollen vor. Er wird dafür mit einem Chiplesegerät ausgestattet und erhält die technische Möglichkeit, die Daten mit der Stadt z.B. per Smatrphoneapp abzugleichen.

PRO AUGSBURG fordert mit dieser Diskussionsgrundlage einen notwendigen Meinungsbildungsprozessin der Augsburger Bürgerschaft und wird getreu dem Motto „Bürger machen Politik“ im Anschluss daran die notwendigen Schritte im Stadtrat beantragen.

Für die Fraktion Für den Verein

Beate Schabert-Zeidler Rolf Ricker

Fraktionsvorsitzende Pro Augsburg 1. Vorsitzender Pro Augsburg e.V.

Presseverteiler

Augsburg, 21.10.2016

Stadtratsfraktion der Bürgervereinigung

PRO AUGSBURG e.V.
Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
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20161021-moderne-hundevrordnung