Sehr geehrte Damen und Herren der Medien,

am 10.5.16 wurde in nichtöffentlicher Beratung über die Bereitstellung weitere Mittel für die Bewerbung zum Weltkulturerbe beraten und abgestimmt. Nichtöffentliche Abstimmungsergebnisse und Abstimmungsverhalten unterliegen bei Bußgeldandrohung der Geheimhaltungspflicht.

Bereits 45 min nach Sitzungsende war jedoch sowohl das Abstimmungsergebnis wie auch die ablehnende Haltung von CSM und Pro Augsburg durch einen ortsansässigen Blogger im Internet veröffentlicht.

Da hiermit das Thema öffentlich zugänglich ist, sehe ich mich nicht mehr in der Geheimhaltungspflicht und gebe nachfolgend die Gründe für mein ablehnendes Votum ab:

Für den weiteren Fortgang der Bewerbung ist die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel erforderlich, im Internetblog wurden insgesamt 1,2 Mio. genannt. Da die Folgekosten erheblich höher sein werden und in die Millionen gehen, dies jedoch auch auf Nachfrage beim Kulturreferenten auch nicht annähernd beziffert werden konnte, haben der Vertreter der CSM und ich Beratungsbedarf angemeldet, um dies mit unseren Fraktionen abzustimmen.

Dies ist ein Vorgang, dem normalerweise immer stattgegeben wird. In diesem Fall jedoch nicht, da Termindruck ins Feld geführt wurde. Wir haben daher die Mittelbewilligung abgelehnt, da wir nicht bereit waren, ein völlig unwägbares finanzielles Risiko für die Stadt mit einzugehen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass laut dem Kulturreferenten durch den Weltkulturerbetitel keine wesentlichen zukünftigen Mehreinnahmen zu erwarten sind.

Pro Augsburg war immer ein Befürworter der Bewerbung, aber bei diesem jetzt unkalkulierbaren und nicht bezifferbaren Risiko in Millionenhöhe konnte ich die Mittelbewilligung, vor allem auch im Blick auf die Folgekosten nicht verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

 

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